Allgemeine Geschäftsbedingungen Kolpinghaus Wesel

§1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung Veranstaltungsräumen, den Verkauf von
Speisen, der Vermietung von Leihmaterial sowie der Lieferung durch dass Restaurant Kolpinghaus Wesel
(2) Geschäftsbedingungen durch den Kunden finden ur Anwendung, wenn dies im Vorfeld ausdrücklich schriftlich Vereinbart wurde
(3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumen bzw. Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder
ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Unternehmens, § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit
der Kunde nicht Verbraucher ist.
§2 Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Restaurant zustande, diese sind die Vertragspartner
(2) Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisation
eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern
dem Restaurant eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
(3) Dass Restaurant haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden
auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hierzu ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn dass Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf eine vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants, die Pflichtverletzung des Restaurants beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Eine Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, das
Restaurant rechtzeitig auf Möglichkeit eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.
(4) Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnissabhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzung gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants
beruhen.
§3 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
(1) Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen, vereinbarten bzw. üblichen Preise des Restaurant
zu zahlen. Als vereinbart gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Preise der jeweiligen ausgehängten bzw. ausgelegten Speisekarten
/ Wochenkarten
(3) Sämtliche Speisen können nach Rücksprache mit dem Personal angepasst und verändert werden. Durch Änderungen kann sich eventuell
ein von den ausgehängten Speisekarten abweichender Preis ergeben.
(4) Sämtliche Preise verlieren mit erscheinen einer neuen Speisekarte ihre Gültigkeit
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm veranlassten Leistungen und Auslagen des Restaurant an Dritte, Insbesondere auch Forderungen
von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften, an das Restaurant zu erstatten.
(6) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Veranstaltung drei Monate und erhört sich der vom Restaurant allgemein für die derartige Leistung berechneten Preis, kann der
vertraglichen vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 erhört werden.
(7) Rechnung sind sofort und ohne Abzug Zahlbar. Dass Restaurant ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzüglich Zahlung zu verlangen.
(8) Dass Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
(9) Der Kunde kann nur mit einer schriftlich anerkannten oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des
Restaurants aufrechnen oder mindern
(10) Das Restaurant wird alle alle vereinbarten Speisen und Getränke, soweit keine weiteren Vereinbarungen in schriftlicher Form vorliegen, in
ausreichender Form zu Verfügung stellen. Für ausgegangene Speisen und Getränke besteht kein weiterer Anspruch auf nachreichen, wenn
die volle Leistung vom Restaurant erbracht worden ist. Bei Getränkepauschalen darf dass Restaurant ein Ersatz Artikel anbieten oder
entsprechen Ersatz nach besorgen, falls dieses möglich ist und vereinbarte Absprachen vorliegen.
(11) Sofern keine Vereinbarung über die Dauer von Pauschalen getroffen wurden, endet die vereinbarte Pauschale spätestens 5 Stunden nach
Veranstaltungsbeginn (Ankunftszeit)
§4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
(1) Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Restaurants. Erfolgt diese nicht, sind in jedem Fall die vereinbarten Vorauszahlung. Aus dem Vertrag sowie bei dritten veranlasste
Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr
möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Restaurants zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interesse des
Kunde, wenn diesem dadurch ein festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht.
(2) Sofern zwischen dem Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Erstattungsansprüche des Restaurant auszulösen. Dass Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Restaurant ausü, sofern
nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
(3) Tritt der Kunde erst zwischen 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Restaurant berechtigt, 45% des entgangenen
Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 80% des Speiseumsatzes
(4) Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmeranzahl. War für dass Menü noch
kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsgebot zugrunde gelegt.
(5) Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, ist das Restaurant berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4.
Woche vor dem Veranstaltungstermin 70% bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarten Teilnehmerzahl in
Rechnung zu stellen.
(6) Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummer 3 und 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben
genannte Anspruch oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§5 Rücktritt des Restaurants
(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Restaurantin
diesem ´Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Restaurant auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2) Wird einer vereinbarten oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, ist das Restaurant ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist dass Restaurant berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigten Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- Höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Veranstaltungen unter Irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht
werden, das Restaurant begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Restaurant zuzurechnen ist.
- Ein Verstoß gegen obige Klausel I Nr. 2 vorliegt.
(4) Bei berechtigten Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
(1) Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Restaurant mitgeteilt
werden, sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants
(2) Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird vom Restaurant bei der Abrechnung anerkannt. Bei
darüberhinausgehende Abweichungen wird die ursprüngliche vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat
das Recht, den vereinbarten Preis um die von im nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu
mindern.
(3) Im Fall einer Abweichung nach oben, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
(4) Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist dass Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die
bestätigten Preise zu tauschen.
(5) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Restaurant diesen Abweichungen zu,
kann das Restaurant die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, dass Restaurant trifft ein
verschulden.
$7 Dass mitbringen von Speisen und Getränken.
(1) Dass mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt.
$8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
(1) Soweit das Restaurant für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es
im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
(2) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants bedarf dessen
schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen
des Restaurants gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Restaurant diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung enstehenden
Stromkosten, kann das Restaurant pauschal erfassen und berechnen.
(3) Der Kunde ist mit Zustimmung des Restaurants berechtigt, eigene Telefon-, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen.
Dafür kann dass Restaurant eine Anschlussgebühr verlangen.
(4) Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Restaurants ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet
werden
(5) Störungen an vom Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.
Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, sowiet dass Restaurant diese Störung nicht zu vertreten hat.
§9 Verlust oder Beschädigungen mitgebrachter Sachen
(1) Mitgeführte Ausstellungs- ,oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den
Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Das Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht
für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurant. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Verletzung
des Lebens, des Körper oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle. In denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine
vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
(2) Mitgebrachtes Material hat den Brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Restaurant ist berechtigt, gegebenenfalls
einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist das Restaurant berechtigt, bereits eingebrachtes
Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen
vorher mit dem Restaurant abzustimmen
(3) Mitgebracht Ausstellungs- und und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt dder
Kunde das darf das Restaurant für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§10 Haftung des Kunden für Schäden
(1) Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. - Besucher, Mitarbeiter,
sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
(2) Bei Verstoß gegen dass bekannte Rauchverbot, ziehen eine Reinigungsgebühr von 300 € zzgl. den Ausfallkosten, für die Dauer
des Ausfalls nach sich. Des weiteren erhalten die zugehörigen Person ein lebenslanges Hausverbot.
§11 Besondere Bestimmungen für Verträge über die Lieferung von Speisen und Getränken außerhalb des Restaurantbereichen
(1) Bei Verträgen mit Kunden über die Lieferung von Speisen und Getränken an eine von dem Kunden benannte Lieferadresse, insbesondere
zu Veranstaltungen außerhalb des Resturanbereiches, gelten die Ziffer II. Und III. Entsprechend.
(2) Die Herstellung der Speisen erfolgt nach Absprache an sämtlichen Wochentagen incl. Sonn- und Feiertagen. Ausgenommen der Montag
als Ruhetag.
(3) Bei Lieferung werden anteilige Fahrtkosten berechnet, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird. In Höhe von
5€ / 8 Km Radius
10€ / ab 8 km Radius
20€ / ab 16 km Radius
(4) Die bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bestellte Lieferung gilt sowohl hinsichtlich der Art der Speisen und Getränke als auch der
Bestellmenge bzw. der zu beliefernden Personenanzahl als vereinbart.
(5) Soweit zwecks Hilfeleistung bei der Veranstaltung von dem Restaurant Personal zur Verfügung gestellt wird (Buchungsdauer mindestens
zwei Stunden / max. acht Stunden) werden dem Kunden folgende Kosten berechnet:
Koch: 49€ zzgl. 19% MWST zzgl. Anfahrt
Hilfskoch: 40€ zzgl. 19% MWST zzgl. Anfahrt
Kellner: 39€ zzgl..19% MWST zzgl. Anfahrt
Aushilfe: 35€ zzgl. 19% MWST zzgl. Anfahrt
Spülkraft 35€ zzgl. 19% MWST zzgl. Anfahrt
(6) Alle Mehrweggegenstände sind nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind am Folgetag zurück zu bringen. Reinigungskosten sind im
Preis inbegriffen. Bei Verlust oder Beschädigungen berechnet das Restaurant den Neubeschaffungswert.
(7) Die der Lieferung beigefügte Rechnung ist Zahlbar sofort und ohne Abzug, passend in Bar bei dem jeweiligen Lieferanten, per EC-Cash
oder Bar bei Rückgabe des Geschirrs am Folgetag oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebenem Konto binnen vier Tagen.
Das Restaurant ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu Verlangen.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sowie der Verzicht auf die
Schriftform haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind Unwirksam.
(2) Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants
(3) Ausschließlich Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Restaurants.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keine allgemeiner Gerichtsstand um Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Restaurants
(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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